Aus- und Fortbildung für:

Sicherheitsfachkräfte
Personenschützer
Privatdetektive
Sicherheitschauffeure


ASA Logo
Citystreifen, Detektive
und Türsteher aufge-
passt:
Wer das Leben oder Ei-
gentum anderer Person-
en gewerbsmäßig über-
wacht, muss seit dem 1.
Januar 2003 neue Vor-
schriften beachten.....
weiter

Neue Technologien ge-
gen Terrorismus, für um-
fassenden Schutz
Die dramatischen Ereig-
nisse des 11. September
2001 haben die Welt ver-
ändert. Die Anwendung
von
Massenvernich-
tungswaffen durch Ter-
roristen ist....
weiter
Beste Aussichten

Keine andere Branche er-
freut sich solch hohen Zu-
wachszahlen wie die der
Sicherheitsanbieter.
Seit einigen Monaten er-
freut sich die deutsche Wirt-
schaft über eine positive....
weiter

gut informiert
Ausbildung und dann?

Welche Möglichkeiten sich
einem frisch ausgebilde-
ten Personenschützer
bieten hängt von mehreren
Faktoren ab. Als erstes ist
es die Persönlichkeit des
Personenschützers.
Auftraggeber aus Industrie
und Wirtschaft ....
weiter



Pressemeldung



Citystreifen, Detektive und Türsteher aufgepasst: Wer das
Leben oder Eigentum anderer Personen gewerbsmäßig
überwacht, muss seit dem 1. Januar 2003 beziehungsweise
zum 15. Januar 2003 neue Vorschriften beachten. Seither trat
das novellierte Bewachungsgewerberecht in Kraft. Eingeführt
werden eine neue Sachkundeprüfung sowie weitere
Pflichten, die sich auf Betriebsablauf und Personaleinstellung

auswirken. Die IHKs informieren über die Einzelheiten.

Erst 1996 wurden die Unterrichtungen für den Unternehmer und das
Bewachungspersonal eingeführt. Die erneute Verschärfung der Vor-
schriften konnte zwar im Vergleich zu den ursprünglich geplanten
Änderungen abgemildert, jedoch nicht verhindert werden. Sie wird
mit den gestiegenen Anforderungen im Bewachungsgewerbe be-
gründet. Die Unterrichtungen wurden verlängert und eine neue Sach-

kundeprüfung im Bewachungsgewerbe eingeführt.

Neu eingeführt: Sachkundeprüfung

Personen, die bestimmte Bewachungstätigkeiten ausüben, müssen
grundsätzlich die neue Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
absolvieren. Die Einführung der Prüfung wird damit begründet, dass
die Bewachungstätigkeiten vor allem im öffentlichen Bereich aus-
geführt und an gestiegene qualitative Anforderungen angepasst
werden. Mit der Sachkundeprüfung weist die Wachperson die ent-

sprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten nach.

Die Sachkundeprüfung ist Bedingung für Kontrollgänge im öffent-
lichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich
öffentlichem Verkehr (zum Beispiel so genannte Citystreifen), zum
Schutz vor Ladendieben (Einzelhandelsdetektive) und zur Bewach-
ungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken

(Türsteher).

Von der Sachkundeprüfung sind befreit.

1. Personen, welche die Laufbahnprüfung für den mittleren
Polizeidienst, Bundesgrenzschutz, mittleren Justizvollzugsdienst
oder für die Feldjäger in der Bundeswehr erfolgreich absolviert

haben,

2. Absolventen der neuen Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und
Sicherheit, die geprüften Werkschutzfachkräfte oder geprüften

Werkschutzmeister,

3. Bewachungspersonal, das praktische Erfahrungen vorweisen
kann. Dies sind Personen, die am 1. Januar 2003 seit mindestens
drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe

tätig sind.

IHKs nehmen Prüfung ab

Wer jedoch am Stichtag 1. Januar 2003 weniger als drei Jahre tätig
ist oder nur mit Unterbrechungen, der muss bis zum 1. Juli 2005
den Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung vor-
legen, wenn er in den drei oben genannten Bereichen weiterhin tätig

werden will.

Personen, die ab dem 1. Januar 2003 Bewachungstätigkeiten zum
ersten Mal absolvieren, benötigen die Sachkundeprüfung sofort.
Dieses Personal muss vor der ersten Bewachungstätigkeit als
Citystreife, Einkaufspassagenstreife, Einzelhandelsdetektiv, Disko-
thekentürsteher etc. die Sachkundeprüfung bestanden haben. Die
Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer münd-
lichen Prüfung und wird von der Industrie- und Handelskammer ab-

genommen.


previous chapter