Aus- und Fortbildung für:

Sicherheitsfachkräfte
Personenschützer
Privatdetektive
Sicherheitschauffeure

Bild aus Zwischenablage
Ausbildung und Vorbereitung zur IHK Sachkundeprüfung

nach § 34 a GeWO


Die Vorraussetzung für jeden der als selbständiger Unternehmer ei-
nen Sicherheitsdienst eröffnen will ist eine 80 Stunden dauernde
Schulung bei der IHK oder die Sachkundeprüfung nach § 34 a Ge-

werbeordnung.

Auch jeder unselbständige Mitarbeiter der für einen Sicherheits-
dienst arbeiten will braucht eine 40 Stunden dauernde Unterrichtung
durch die IHK. Will er in speziellen Bereichen innerhalb des
Sicherheitsdienstes tätig werden z.B. Türsteher einer Diskothek,
Kaufhausdetektiv oder Citystreife so braucht auch er zusätzlich die

Sachkundeprüfung nach § 34a.

Ob selbständiger Unternehmer oder Mitarbeiter eines Sicher-
heitsdienstes, jeder der bei uns seine Ausbildung macht erspart
sich das Unterrichtungsverfahren der IHK und geht optimal vorberei-
tet in seine Prüfung. Bei uns erhalten Sie die bestehen Voraus-

setzung zum Bestehen der Sachkundeprüfung.



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Ausbildung zum
Personenschützer

Detektive
Sachkundeprüfung
§34 a GeWO

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Geringere Ausbildung-
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kosten für die Ma. anfal-
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